Am heutigen Donnerstag (14. Mai) debattierten Abgeordnete des Europäischen Parlament die Vor- und Nachteile sogenannter „Corona-Apps“. Dr. Sergey Lagodinsky, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA und stellv. Vorsitzender des Rechtsausschusses, kommentiert:
„Es ist bedenklich, dass Mitgliedstaaten bei der Einführung von Apps unterschiedliche Konzepte und Technologien anwenden. Ich begrüße das Einlenken der Bundesregierung, wonach eine App mit transparenter Bluetooth-Technologie zur Kontaktverfolgung der Infizierten eingesetzt wird, sowie dass die Speicherung der Daten dezentral und die Nutzung absolut freiwillig erfolgen. Das hilft bei der Einhaltung der europäischen Datenschutzstandards. Auch andere EU-Staaten sollten sich von unsicheren und grundrechtlich problematischen Technologien verabschieden.
Ich warne ausdrücklich vor Forderungen, Distanzregeln und andere Verhaltenseinschränkungen ausschließlich für Nutzerinnen und Nutzer der Corona-App zu lockern. Solche Privilegien für App-User würden die Freiwilligkeit der Nutzung de facto zu Nichte machen. Keinesfalls darf es zur Einführung einer solchen Scheinfreiwilligkeit kommen. Auch müssen wir sicherstellen, dass es nicht zu einer Stigmatisierung der Menschen kommt, die sich einer Nutzung der App verweigern.
Klar muss bleiben: Eine Corona-App ist kein Wundermittel. Deshalb muss sie nach der Einführung permanent auf dem Prüfstand stehen, um sicherzustellen, dass ihre Nutzung für die Bekämpfung der Pandemie wirklich geeignet und erforderlich bleibt. Andernfalls muss der Einsatz sofort gestoppt werden. Wichtig ist auch: Der Gesetzgeber muss die sozialen, psychologischen und rechtlichen Folgen der flächendeckenden Nutzung der App für die betroffenen Kontaktpersonen bedenken. Menschen, die durch die App benachrichtigt werden, dürfen mit den Auswirkungen dieser Nachricht nicht alleine gelassen werden. Es muss klar sein, was sie im Falle eines Kontakts mit einer infizierten Person tun können. Ausreichend zugängliche Tests, psychologische Beratung und soziale Betreuung müssen für diese Fälle niedrigschwellig für alle Menschen vorhanden sein.“
Hintergrund: Eine umfassende rechtliche und politische Betrachtung von Dr. Sergey Lagodinsky finden Sie hier.
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