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Jede lebendige Demokratie braucht eine lebendige Zivilgesellschaft! Zivilgesellschaftliches Engagement ist für unsere Demokratien unerlässlich und muss deswegen besonders geschützt und gestärkt werden - in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Deswegen fordere ich gemeinsam mit einer parteiübergreifenden Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Schaffung eines Europäischen Vereinsrechtes sowie von Mindesstandards zum Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen. Schließe dich unserer Kampagne #EUnite4Democracy an, und hilf uns dabei, Engagement und zivilgesellschaftlichen Einsatz in der EU zu stärken!
Der Lagodinsky-Bericht zum Europäischen Vereinsrecht
Die Idee des Europäischen Vereinsrechtes ist nicht neu. Bereits seit knapp 40 Jahren fodert das Europäische Parlament immer wieder ein Gesetz zur Stärkung der EU-Zivilgesellschaft, genauer gesagt die Schaffung eines 'Europäischen Vereins' als Rechtsform zivilgesellschaftlichen Engagements. Ähnlich wie in vielen Mitgliedstaaten, etwa in Frankreich oder in Deutschland, könnten sich Bürgerinnen und Bürger dann nicht nur auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene in einem Verein grenzübergreifend zusammenschließen und aktiv werden. Als 'Europäischem Verein' wären ihnen damit viele administrative Hürden des grenzüberschreitenden Engagements genommen - und sie wären vor Eingriffen einzelner autoritärer Nationalregierungen geschützt.
Aus dieser Idee heraus entstand der sogenannte 'Lagodinsky-Bericht' zum Europäischen Vereinsstatut, der am 17. Februar 2022 mit einer parteiübergreifenden Mehrheit der Abgeordneten angenommen wurde. Dieser Bericht fordert die Europäische Kommission, die das sogenannte Initiativrecht zur Vorlage neuer Gesetzesvorschläge in der EU innehält, dazu auf, ein neues Gesetz zur Schaffung des Europäischen Vereins vorzulegen. Konkret umfasst der Bericht zwei Elemente: einen Vorschlag für eine Verordnung für die neue Rechtsform des 'Europäischen Vereins' (European Association) - und zweitens eine Richtlinie, die EU-weite Mindesstandards zum Umgang mit zivilgesellschaftlichen Organisationen schaffen soll.
Das EU-Vereinsrecht wird Wirklichkeit!
In Reaktion auf den Lagodinsky-Bericht hat die EU-Kommission uns im Mai 2022 mitgeteilt, dass sie zum ersten Mal in der Geschichte der EU einen Gesetzesakt zum Umgang mit zivilgesellschaftlichen Organisationen vorlegen wird. Das ist ein historischer Erfolg, denn bisher haben Non-Profit Organisationen und Vereine in der EU keinen rechtlichen Schutz, der über den Nationalstaat hinausgeht. In der Zukunft könnte es also einheitliche EU-weite Schutzstandards für zivilgesellschaftliche Organisationen geben. Das wäre ein großer Erfolg für die lebendige und starke Zivilgesellschaft der EU! Lest hier meine Pressemitteilung zur Reaktion der EU-Kommission auf den Lagodinsky-Bericht.
Damit kommt die EU-Kommission einer der Kernanliegen des Lagodinsky-Berichts nach. Gleichzeitig können wir noch nicht absehen, was genau die Kommission in den Gesetzesvorschlag schreiben wird. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Zivilgesellschaft ihre Anliegen gegenüber die EU-Kommission klar macht - und das bereits jetzt, in der vorbereitenden Phase des Gesetzes. Zuständig für die Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags ist das Gerneraldirektorat Binnenmarkt. Die Präsentation des Gesetzesvorschlags wird für Juni 2023 erwartet.
Updates zum EU-Vereinsrecht
Dokumente zum EU-Vereinsrecht
- Lagodinsky-Bericht in finaler Fassung (17. Februar 2022)
- Antwort der EU-Kommission auf den Lagodinsky-Bericht (ENG) (11. Mai 2022)
- Präsentation: Expert*innen-Briefing zur Ankündigung der Kommission (ENG) (14. Juli 2022)
Wie geht es weiter?
- August - 28. Oktober 2022: Öffentliche Befragung der EU-Kommission offen für Feedback
- Dezember - Juni 2023: Vorbereitung des Gesetzes im zuständigen Kommissions-Refererat
- 27. Februar 2023: Meinungsaustausch mit Komissar Didier Reynders zum Gesetzesvorschlag im Rechtsausschuss
- vorauss. September 2023: Präsentation des Gesetzesvorschlags
- vorauss. Oktober/November 2023: Zuweisung des Gesetzesvorschlags and die zuständigen Ausschüsse im EU-Parlament (und im Rat)
- vorauss. ab Dezember: Verhandlungen im EU-Parlament
- ...
Was kannst du tun?
Erschaffe Aufmerksamkeit für das Thema! Rede darüber, dass die EU sich für den Schutz der Zivilgesellschaft einsetzen muss. In den Sozialen Medien kannst du dazu den Hashtag #EUnite4Democracy nutzen, um auf unsere gemeinsame Kampagne zum EU-Vereinsrecht hinzuweisen.
Teile die Kampagne! Und mach zum Beispiel Vereine und Stiftungen in deinem Umkreis auf die laufende Befragung zum EU-Vereinsrecht aufmerksam. Teile auch gerne diese Webseite und unsere E-Mail-Liste zum EU-Vereinsrecht.
Wende dich an die zuständigen Politiker*innen! In dieser vorbereitenden Phase des EU-Vereinsrechtes ist es besonders wichtig, deine Bemerkungen und Wünsche zur Stärkung der europäischen Zivilgesellschaft gegenüber der EU-Kommission deutlich zu machen. Dazu kannst du etwa eine E-Mail an die zuständige Generaldirektion schreiben.
Was fordert der Lagodinsky-Bericht genau?
Alle sind sich einig: das Recht auf Vereinigungsfreiheit ist ein Grundrecht, eine Voraussetzung für demokratisches Engagement, Kultur, Forschung und soziales Engagement sowie ein Grundbestandteil für den europäischen Binnenmarkt. Durch die Vielzahl von rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten ist es für Organisationen jedoch schwer, sich europaweit zu betätigen.
Im Lagodinsky-Bericht fordere ich spezifisch:
- den Europäischen Verein als Rechtsform für paneuropäisches zivilgesellschaftliches Engagement
- die Bewegungsfreiheit für zivilgesellschaftliche Organisationen nach nationalem Recht
- die Abschaffung von Hindernissen und Beschränkungen, etwa von Gebühren und umständlichen Formalitäten
- einheitliche Wettbewerbsbedingungen, auch im Bezug auf den Bezug von öffentlichen und privaten Zuwendungen und in steuerlicher Hinsicht
Zivilgesellschaftliches Engagement definiert sich über die gemeinschaftliche Arbeit für das Gemeinwohl. Dabei sind auch Aktivismus und Beiträge zur politischen Debatte existentiell für die pluralistische, rechtsstaatliche und demokratische Gesellschaft.
Im Lagodinsky-Bericht fordere ich:
- Organisationen müssen die Möglichkeit , auch in der täglichen politischen Debatte für ihre Interessen einzutreten.
- Zivilgesellschaftliche Freiräume müssen bewahrt und ausgebaut werden.
- die Zivilgesellschaft muss Zugang zu haben, sowohl aus öffentlicher wie privater Hand.
- insbesondere europäische Förderungsmöglichkeiten müssen auf die Notwendigkeit von hin überprüft werden, um Ungleichbehandlung und Nachteile für die Zivilgesellschaft zu verhindern.
Die unterschiedlichen Rechtstraditionen der Länder haben neben unterschiedlichen rechtlichen und behördlichen Regelungen zu Vereinen und Non-Profit-Organisationen auch zu sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Begrifflichkeiten geführt, auch und besonders im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit. Trotzdem gibt es ein dem zugrundeliegendes, gemeinsames Verständnis von zivilgesellschaftlichem Engagement, das zu gemeinsamen Mindeststandards führen muss. Dies ist nicht zuletzt auch für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes wesentlich.
Im Lagodinsky-Bericht fordere ich:
- die europaweite Anerkennung gemeinnütziger Aktivität von Non-Profit-Organisationen.
- die Angleichung der Regeln zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit in den Mitgliedsstaaten.
- die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aus anderen EU-Mitgliedsstaaten auf der Basis eines gemeinsamen Gemeinnützigkeits-Katalogs.
- die Einführung einer europäischen Rechtsform für einen Europäischen Verein.
- die Angleichung von Mindeststandards für Non-Profit-Organisationen in den Mitgliedsländern der EU.
Aktuelles zum EU-Vereinsrecht
Erfolg für grenzenloses Engagement: EU-Vereinsrecht gibt Zivilgesellschaft Sicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten
Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für einen europäischen grenzüberschreitenden Verein veröffentlicht. Die Veröffentlichung folgt auf den Bericht des Grünen/EFA-Berichterstatters Sergey Lagodinsky über ein „Statut für europäische grenzüberschreitende Vereinigungen und Organisationen ohne Erwerbszweck“, den das Europäische Parlament im Februar 2022 mit überwältigender Mehrheit angenommen hat. Der Vorschlag greift langjährige Forderungen aus der Zivilgesellschaft auf, …
Zivilgesellschaft besser einbeziehen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU
Brüssel, 5. Juli 2023 Die EU-Kommission veröffentlicht heute den jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für das Jahr 2023. Dieses Jahr beleuchtet der Bericht auch stärker als zuvor den Zustand der Zivilgesellschaft in der EU und die Freiheiten oder Einschränkungen für bürgerschaftliches Engagement. Sergey Lagodinsky (MdEP, Bündnis 90/Die Grünen), stellvertretender …
„Fatales Signal an die Zivilgesellschaft“ – EU-Abgeordnete verurteilen Kommissionsplan zur Einführung eines Agentengesetzes
In einem parteiübergreifenden Brief an die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, fordern 48 Mitglieder des Europäischen Parlaments die Kommission auf, einen Gesetzesentwurf zu überdenken, der auf ein EU-weites Agentengesetz hinauslaufen könnte. Die geplante Gesetzgebung wird als Teil des Pakets „Verteidigung der Demokratie“ vorgeschlagen, das Kommissionspräsidentin von der Leyen während ihrer letzten Rede zur Lage der Union …
Call for participation: Public Consultation on the European Right to Associate
MEP Sergey Lagodinsky calls on civil society to participate in the public consultation on the European Right to Associate. The EU Commission had announced in July that it would present a legislative initiative to strengthen associations and non-profit organisations in the member states. This was the Commission’s response to the demands of the so-called ‚Lagodinsky …
Aufruf zur Beteiligung: Öffentliche Befragung zum Europäischen Vereinsrecht
Der Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky ruft die Zivilgesellschaft zur Teilnahme an der öffentlichen Befragung zum Gesetz zur Schaffung eines Europäischen Vereinsrechtes auf. Die EU-Kommission hatte im Juli angekündigt, eine Gesetzesinitiative zur Stärkung von Vereinen und Non-Profit-Organisationen in den Mitgliedsstaaten vorzulegen. Damit reagierte die Kommission auf die Forderungen des sogenannten ‚Lagodinsky-Berichts‘ zur Schaffung eines Europäischen Vereinsrechtes, der …
Historic success for strengthening European Civil Society: Commission announces legal framework to protect freedom of association
For more than 35 years, the European Parliament has been calling for the creation of a European law on associations to strengthen and protect civil society. During yesterday‘s meeting of the Legal Affairs Committee of the European Parliament, the Commission reiterated its announcement to present a legislative package to strengthen associations and non-profits in the …
Historischer Erfolg zur Stärkung der Europäischen Zivilgesellschaft: Kommission kündigt Rechtsrahmen zum Schutz der Vereinigungsfreiheit an.
Seit mehr als 35 Jahren fordert das Europäische Parlament die Schaffung eines europäischen Vereinsrechtes zur Stärkung und zum Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen. Gestern hat die EU-Kommission im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ihre Ankündigung bekräftigt, erstmals ein Gesetzespaket für die Stärkung von Vereinen und Non-Profits in der Europäischen Union vorzulegen. Damit reagiert die Kommission auf den sog. …
Europäisches Vereinsrecht – Einführung
Vereine können sich in allen Mitgliedsländern der EU gründen. Auf europäischer Ebene, also für alle Staaten übergreifend, gibt es so ein Vereinsrecht aber noch nicht. Wenn Vereine in mehreren Ländern tätig sein wollen, müssen sie sich für ein Land zur Gründung entscheiden – oder aber in mehreren Ländern gründen. Das bedeutet viel Bürokratie und unterschiedliche …