Zur heutigen Beratung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments erklärt der Stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Sergey Lagodinsky (Bündnis 90/Die Grünen):
„Dem Rechtsausschuss kommt die Rolle zu, die Erklärungen der finanziellen Interessen der Anwärterinnen und Anwärter auf Kommissarsposten zu prüfen. Leider sind uns bei einigen Kandidatinnen und Kandidaten Ungereimtheiten und Lücken aufgefallen. Einer Anhörung dieser Nominierten konnte ich unter diesen Umständen nicht zustimmen. Die Mehrheit des Ausschusses ebenso wenig.
Bis zur nächsten Ausschusssitzung in der kommenden Woche erwarten wir die nötigen Informationen seitens der Kandidatinnen und Kandidaten. Hierbei geht es um verschiedene Fragen: von Erklärung der Diskrepanzen zu früheren Erklärungen oder zu Presseberichten bis hin zur Klärung möglicher Interessen der Ehepartner.
Dieses Verfahren ist eine Premiere. Der Ausschuss agiert so als Anwalt der Transparenz und des Bürgervertrauens. Denn die Zustimmung zur neuen Kommission ist keine Formsache. Dafür will der Rechtsausschuss Sorge tragen.
Mit Kommissarsanwärterinnen ist es aber nicht getan. Auch die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingereichte Erklärung sollte der Rechtsausschuss einer Prüfung unterziehen. Es wäre grotesk, die Kommissarinnen und Kommissare zu untersuchen, aber die Präsidentin zugleich mit dem Schleier der Intransparenz zu schützen.“
Hintergrund:
In der kommenden Woche beginnen die Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit den Beratungen über die Eignung der designierten EU-Kommissarinnen und -Kommissare. Bereits jetzt ist es Aufgabe des Rechtsausschusses, die eingereichten Erklärungen wirtschaftlicher Interessen auf mögliche Konflikte zu untersuchen. Diese Aufgabe ist für den Rechtsausschuss neu. Erst in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Grüne/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament die Leitregeln für die Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Interessen erfolgreich überarbeitet. Die Zustimmung des Rechtsausschusses ist maßgebliche Voraussetzung für die anschließenden Anhörungen der vorgeschlagenen Kommissarinnen und Kommissare.
Sollten die Zweifel an Interessenkonflikten auch nach der Auskauft der Kandidat/innen bestehen, darf der Rechtsausschuss einzelne Kandidatinnen und Kandidaten vorladen.
Bereits im Juli wurde der Rechtsausschuss gebeten, zwei Interims-Kandidaten der ausgehenden Juncker-Kommission zu prüfen. Der Ausschuss lehnte diese wegen ihrer unklaren Portfolios ab. Rumäniens Vorschlag für einen Übergangskommissar, Ioan Mircea Pascu, wurde von der rumänischen Regierung nicht für die neue Kommission vorgeschlagen.
Grüne/EFA: Europäische Kommission/Interessenkonflikte: Mehr Kontrollrechte für das Europäische Parlament
Weiterführende Informationen:
Aufgabenbeschreibungen und Lebensläufe der designierten Kommissionsmitglieder
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