Der Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky ruft die Zivilgesellschaft zur Teilnahme an der öffentlichen Befragung zum Gesetz zur Schaffung eines Europäischen Vereinsrechtes auf.
Die EU-Kommission hatte im Juli angekündigt, eine Gesetzesinitiative zur Stärkung von Vereinen und Non-Profit-Organisationen in den Mitgliedsstaaten vorzulegen. Damit reagierte die Kommission auf die Forderungen des sogenannten ‚Lagodinsky-Berichts‘ zur Schaffung eines Europäischen Vereinsrechtes, der im Februar von einer großen Mehrheit der Parlamentarier*innen angenommen wurde. In dem Bericht fordern die Abgeordneten die Erschaffung eines EU-weiten Vereinsrechtes sowie Mindesstandards zum Schutz der europäischen Zivilgesellschaft. Sergey Lagodinsky, Berichterstatter der Fraktion Grüne/EFA zum EU-Vereinsrecht kommentiert:
„Mit ihrer historischen Ankündigung, ein Gesetz zum Schutz der europäischen Zivilgesellschaft vorzulegen, kommt die Kommission einem Teil unserer Forderungen nach. Wir müssen jetzt sicherstellen, dass im anstehenden Gesetzentwurf die Kernanliegen unseres Berichts und die Wünsche der Zivilgesellschaft Gehör finden. Dazu braucht es die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft, bereits in dieser vorbereitenden Phase des Gesetzespakets. Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Stiftungen sind dazu aufgerufen, ihr Feedback zu den Kommissionplänen noch bis Ende Oktober abzugeben. Nur so können wir sicherstellen, dass der Gesetzesentwurf den hohen Stellenwert der europäischen Zivilgesellschaft für unsere lebendigen Demokratien angemessen würdigt.“
Die öffentliche Befragung zur Schaffung des europäischen Vereinsrechtes ist auf der Webseite der Kommission noch bis zum 28. Oktober verfügbar: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13538-Binnenmarkt-Vorschlag-fur-eine-Gesetzgebungsinitiative-zu-grenzuberschreitenden-Tatigkeiten-von-Vereinen_de