In seiner gestrigen Sitzung hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments den Sippel-Bericht zum E-Evidence-Paket angenommen. Mitglieder der Grünen/EFA-Fraktion stimmten gegen den Bericht.
Der E-Evidence-Verordnungsentwurf gibt Ermittlungsbehörden aus ganz Europa die Möglichkeit, Daten direkt bei Providern überall in der EU anzufragen. Provider können Plattformen wie Facebook, Microsoft 365 oder TikTok sein, darüber hinaus fallen Telekommunikationsanbieter wie die Telekom oder Vodafone unter die Definition.
Der gestern angenommene Text sieht vor der Herausgabe von Informationen keine Prüfung durch eine Behörde im Mitgliedstaat vor, in dem der Provider ansässig ist. Zwar ist für die Kategorien der Transaktions- oder Inhaltsdaten die Möglichkeit zum Widerspruch durch die Behörde vorgesehen. Für Informationen, die zur Identifizierung einer verdächtigen Person führen können (Bestandsdaten und IP-Adressen), gilt diese jedoch nicht. Provider müssen sie der anfragenden Behörde unmittelbar bereitstellen.
Eine Ausnahme ist nur für laufende Artikel 7-Verfahren (Verletzung der EU-Werte) vorgesehen. Selbst diese Ausnahme gilt aber nur für die Kategorien der Transaktions- und Inhaltsdaten, nicht für Bestandsdaten und IP-Adressen.
Dr. Sergey Lagodinsky, Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), kommentiert:
„Ich bin erstaunt, wie geräuschlos das Europäische Parlament hier Tür und Tor für den unkontrollierten grenzüberschreitenden Daten-Zugriff in der EU aufmacht, und das, während es gleichzeitig den katastrophalen Zustand der Rechtsstaatlichkeit in EU-Mitgliedstaaten anprangert. Die Rechtsstaatsdefizite müssten doch deutlich machen: Ein blindes Vertrauen auf das Wohlwollen der Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedstaats ist ein Risiko für die Grundrechte und das Recht auf ein faires Verfahren. Wer solche Automatismen schafft, ohne Grundzüge des Strafrechts europäisch harmonisiert zu haben, zäumt das Pferd von hinten auf!
Die vorgeschlagene schwache Ausnahme für Datenlieferungen an Adressaten laufender Artikel 7-Verfahren bringt keinen effektiven Schutz. Schwere Rechtsstaatsmängel beschränken sich nicht auf die beiden Staaten, gegen die gerade nach Artikel 7 vorgegangen wird.
Noch problematischer ist, dass der Gesetzesvorschlag es faktisch den Providern überlässt, die Unbedenklichkeit einer Herausgabeanordnung zu prüfen. Private Firmen haben weder Expertise noch Legitimation für diese Rolle der letzten und einzigen Bastion des Grundrechtsschutzes. Auch Grüne Vorschläge für einen wirksamen Schutz für Journalist*innen und ihre Quellen, Anwält*innen, Zivilgesellschaft und Oppositionelle vor Datenherausgaben wurden von den anderen Fraktionen nicht unterstützt. Vor diesem Hintergrund habe ich meiner Fraktion mit Nachdruck empfohlen, im LIBE-Ausschuss gegen den Kompromiss zu stimmen.„
Hintergrund:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über „Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ (E-Beweis, englisch: E-Evidence), gemeinsam mit der Richtlinie „zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren“ wurde bereits im April 2018 vorgelegt. Nach Beginn der neuen Legislatur 2019 hatte Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) ihren Berichtsentwurf im Oktober 2019 vorgelegt.
Die gestrige Abstimmung ist nach mehrmonatigen Verhandlungen (aufgrund von Corona wurde zwischen März und September nicht verhandelt) der letzte Schritt vor der Aufnahme sogenannter „Trilog“-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission.
Weiterführende Informationen:
[1] Übersicht auf der Webseite von Dr. Sergey Lagodinsky MdEP: https://lagodinsky.de/themen/e-evidence/
[2] Übersicht auf der Website des „legislative observatory“ des Europäischen Parlaments (englisch): https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2018/0108(COD)&l=en