Europäisches Parlament verklagt Kommission wegen Untätigkeit

Am heutigen Donnerstagabend, 14. Oktober 2021, hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments entschieden, dass das Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Europäische Kommission klagen soll. Bereits im Juli hatte das Parlament in einer Resolution mit diesem Schritt gedroht, sollte die Kommission den seit 1. Januar 2021 geltenden Konditionalitätsmechanismus nicht anwenden.

Sergey Lagodinsky (Grüne/EFA), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und ständiger Berichterstatter für Streitigkeiten, kommentiert:

„Die zögerliche Haltung der Kommission wird dem Ernst der Lage nicht gerecht. Daher hat das Parlament heute entschieden, die Kommission wegen Untätigkeit zu verklagen. Denn die fortwährende Einschränkung von Grundrechten, Freiheiten und Rechtsstaatlichkeit ist lebensbedrohlich für die europäische Demokratie und damit für die EU selbst. Autoritäre Tendenzen in einigen Mitgliedstaaten stellen nicht zuletzt eine Bedrohung für die rechtmäßige Verwendung von EU-Geldern dar. Hier soll der neue Mechanismus eingreifen und eine weitere Aushöhlung europäischer Grundwerte verhindern.

Mit der Entscheidung, die Kommission zu verklagen, beweist das Parlament einmal mehr, dass es die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und die Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht abgeschrieben hat.“


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