In seinem heutigen Urteil im Fall Junqueras (C-502/19) bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Immunität von Europaabgeordneten mit der Verkündung des Wahlergebnisses greift.
Dr. Sergey Lagodinsky, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Mit dem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof das europäische demokratische Wahlrecht. Das Mandat für das Europäische Parlament kann nicht von einem Eid auf die nationale Verfassung abhängig gemacht werden, wie es aktuell auch nur in Spanien der Fall ist. Das Gericht stellt klar, dass Oriol Junqueras von Spanien als gewähltes Mitglied des Europäischen Parlaments Immunität zusteht. Die spanische Justiz hätte ihm die Teilnahme an der eröffnenden Sitzung des frischgewählten Europäischen Parlaments erlauben müssen.
Als Grüne im Europäischen Parlament haben wir seit Beginn der Legislaturperiode darum gekämpft, dass die Gewählten ihre Mandate antreten können. Es freut mich sehr, dass das höchste europäische Gericht unsere Einschätzung zur rechtlichen Situation teilt. Das Urteil stützt unser Verständnis von parlamentarischer Demokratie.
Spanien muss nun politische Lösungen finden, mit den katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen umzugehen. Das ist auch im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts in ganz Europa. Auch wenn wir bei der Frage der Unabhängigkeit für Katalonien unterschiedlicher Meinungen sein mögen, sind wir mit den Betroffenen solidarisch, wenn es um ihre parlamentarischen Rechte geht.“
Hintergrund: Eine Regelung zum Eidesschwur auf die Verfassung des Mitgliedstaats ist nur in Spanien sowie im Vereinigten Königreich im Wahlrecht verankert. Das Vereinigte Königreich wendet diese Bestimmung für gewählte Abgeordnete des Europäischen Parlaments jedoch nicht an.
Weitere Informationen: Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=221795&pageIndex=0&doclang=FR&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=8904172