Interessenkonflikte von designierten Kommissaren
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute (30. September 2019) entschieden, dem Parlamentspräsidenten mitzuteilen, dass der Ausschuss Interessenkonflikte bei zwei der Kandidaten feststellt und ihnen die nötige Eignung abspricht.
Dr. Sergey Lagodinsky, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses, kommentiert:
„Die Entscheidung aus der letzten Woche, beiden Anwärtern die Eignung zum Kommissar abzusprechen, wurde heute bekräftigt und präzisiert. Der Rechtsausschuss zieht damit die demokratische Reißleine. Ursula von der Leyen muss jetzt zwei neue Kandidaten für die Kommission finden. Das Europäische Parlament hat bewiesen, dass es das Verlangen der Menschen nach einer verantwortungsbewussten Kommission ernst nimmt. Das ist ein Punktsieg für die Demokratie.“
Hintergrund: Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor (Anlage VII, Art. 2 c):
„[I]n schwerer wiegenden Fällen kann der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss – wenn keine Lösung für den Interessenkonflikt gefunden wird – als letztes Mittel zu dem Schluss gelangen, dass das designierte Kommissionsmitglied nicht in der Lage ist, das Amt gemäß den Verträgen und dem Verhaltenskodex auszuüben; der Präsident des Parlaments ersucht in diesem Fall den Präsidenten der Kommission um Auskunft über die weiteren Schritte, die dieser zu unternehmen beabsichtigt.“
Vgl.: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RULES-9-2019-07-02-ANN-07_DE.html