Statement zur Stellungnahme des Generalanwalts zu Ungarn / Vereinigungsfreiheit

In einer Stellungnahme (Nr. 2, 14. Januar 2020) zur verpflichtenden Offenlegung von Spenden aus dem Ausland durch ungarische Organisationen schlägt der Generalanwalt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, „festzustellen, dass die streitige ungarische Regelung den freien Kapitalverkehr in unrechtmäßiger Weise beschränkt, da sie Vorschriften enthält, die einen ungerechtfertigten Eingriff in die durch die Charta geschützten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Schutz personenbezogener Daten und auf Vereinigungsfreiheit darstellen.“

Dr. Sergey Lagodinsky, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments und Mitglied der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

„Die heutige Stellungnahme des Generalanwalts ist außerordentlich wichtig, bildet sie doch eine argumentative Option für die anstehende Entscheidung des EuGH. Die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte müssen verteidigt werden. Die Stellungnahme ist eine erneute Warnung an die ungarische Regierung: In der EU dulden wir keine restriktiven Maßnahmen gegen die pluralistische Zivilgesellschaft.

Über diesen Rechtsschutz hinaus ist es dringend nötig, die Europäisierung des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts voranzutreiben. Wir sollten Vereinen und gemeinnützigen Organisationen eine rechtliche Sicherheit geben.“

Hintergrund: Pressemitteilung des EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7052/en/