Vereine können sich in allen Mitgliedsländern der EU gründen. Auf europäischer Ebene, also für alle Staaten übergreifend, gibt es so ein Vereinsrecht aber noch nicht. Wenn Vereine in mehreren Ländern tätig sein wollen, müssen sie sich für ein Land zur Gründung entscheiden – oder aber in mehreren Ländern gründen. Das bedeutet viel Bürokratie und unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Daher setze ich mich für ein Vereinsrecht auf Ebene der EU ein – für eine europäische Zivilgesellschaft.
Die europäische Zivilgesellschaft ist ein starker Teil des politischen Lebens. Wer sich in Vereinen und anderen Organisationen engagiert, gestaltet unmittelbar mit, wie wir zusammenleben. Vereine sind dafür eine tolle Möglichkeit, sich einzubringen, und für die eigenen Interessen Gehör zu finden.
Im Gegensatz zu Firmen, die etwa Europäische Aktiengesellschaften gründen können, haben Vereine leider keine Möglichkeit, sich direkt auf europäischer Ebene zu gründen.
Gleichzeitig stehen zivilgesellschaftliche Akteur*innen in vielen Ländern unter Druck. Darunter Ungarn, wo ein Gesetz zur Diskreditierung ausländisch finanzierter Vereine die Einleitung eines Artikel 7-Verfahrens der Europäischen Kommission nach sich zog. Aber auch der Entzug der Gemeinnützigkeit für immer mehr politisch tätige Vereine in Deutschland ist höchst problematisch für das zivilgesellschaftliche Engagement.
« Jede Person hat das Recht, sich insbesondere im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich auf allen Ebenen frei und friedlich mit anderen zu versammeln und frei mit anderen zusammenzuschließen, was das Recht jeder Person umfasst, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten. »
Für eine starke Zivilgesellschaft brauchen wir daher ein europäisches Vereinsrecht. Europa muss endlich liefern, was die Grundrechtecharta verspricht. Ich setze mich dafür ein, dass Vereine eine rechtssichere und unbürokratische Möglichkeit erhalten, sich auf europäischer Ebene zu organisieren – ein Europäisches Vereinsrecht.