Heute (Mittwoch, 30. November 2022) veröffentlichte Dr. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, ein Statement, in dem sie die Einrichtung eines Sondergerichtshofs zur Untersuchung und Verfolgung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, sowie die Nutzung eingefrorener Vermögung beim Wiederaufbau der Ukraine vorschlägt.

Dr. Sergey Lagodinsky, MdEP (Bündnis 90/Die Grünen) und russlandpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:

„Die Vorschläge der Kommissionspräsidentin gehen in dieselbe Richtung wie die Forderungen, die ich mehrmals in die Resolutionen des Europäischen Parlaments eingebracht und befürwortet habe. Wir brauchen ein Sondertribunal, das Russlands Verbrechen des Angriffskriegs gegen die Ukraine untersuchen und verurteilen kann. Am besten wäre solch ein Tribunal im Rahmen einer entsprechenden VN-Resolution von einer Mehrzahl der Staaten legitimiert. Wir setzen hier nicht zuletzt ein deutliches Zeichen, dass wir die Straflosigkeit der entsetzlichen Verbrechen gegen die Ukraine nicht tolerieren. Auch der Tatbestand des Angriffskriegs muss verfolgt und bestraft werden und darf weder für Vladimir Putin noch für die sonstigen Verantwortlichen folgenlos bleiben.

Das Ausmaß der durch Russland verursachten Kriegsschäden ist epochal. Somit ist der Griff in die russische Staatskasse zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine folgerichtig. Die Immunität von staatlichem Vermögen ist dafür eine hohe juristische Hürde. Den Vorschlag der Kommission, eingefrorene russische Devisen als Sicherheit zu nutzen, gewonnene Erträge abzuschöpfen und ihre eventuelle Herausgabe an russische Reparationszahlungen zu knüpfen, halte ich für richtig. Es wird von der konkreten rechtlichen Umsetzung des Vorhabens abhängen, ob das Parlament zustimmt oder zustimmen muss. Wichtig ist auch hier, eine rechtsstaatliche und vom Völkerrecht gedeckte Lösung zu finden.

Verbrechen müssen gesühnt werden, strafrechtlich wie finanziell. Wir leben in einer Weltordnung, die auf Regeln der Verantwortlichkeit und nicht auf dem Recht des Grausameren basiert.“