„Es ist richtig und wichtig, die KI-Verordnung der EU innovationsfreundlich umzusetzen. Doch die Formulierungen bleiben vage. Innovationsfreundlichkeit darf kein Tarnwort für ‚anything goes‘ sein. Wer die technische und rechtliche Spezifizierung der KI Verordnung in Deutschland zur Reduzierung seiner Schutz- und Transparenzfunktionen nutzt, gefährdet den europäischen Konsens über menschenzentrierte KI.“

Auch die im Koalitionsvertrag angestrebte Öffnung der Datenschutz-Grundverordnung sieht Lagodinsky kritisch:

„Das ist ein hochriskanter Schritt. Wer Grundrechte durch wirtschaftliche Interessen relativiert, schwächt nicht nur den Datenschutz, sondern auch Europas internationale Glaubwürdigkeit in Sachen Digitalethik.“

Hintergrund

Künstliche Intelligenz verändert unsere Gesellschaft tiefgreifend – von automatisierten Entscheidungen im Alltag bis hin zu sensiblen Anwendungen in Justiz, Medizin oder Sicherheitsbehörden. Damit diese Technologien im Sinne der Menschen wirken, braucht es klare Regeln. Die EU-KI-Verordnung (AI Act) setzt genau hier an: Sie soll sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, sicher und grundrechtskonform eingesetzt werden. Ziel ist eine menschenzentrierte Digitalisierung, die Innovation fördert, ohne ethische oder rechtliche Standards zu untergraben. Eine solche Regulierung schützt nicht nur Bürger:innen vor Diskriminierung, Intransparenz und Machtmissbrauch – sie schafft auch Vertrauen und verbindliche Leitplanken für Unternehmen und Entwickler.