„Der Rat hat heute eine wichtige rote Linie gezogen: keine verpflichtende Chatkontrolle, kein automatisiertes Massenscanning unserer privaten Kommunikation. Das ist ein Sieg für Grundrechte, Verschlüsselung und das freie Internet. Die Mitgliedstaaten haben erkannt, dass Sicherheit nicht entsteht, indem man die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Stattdessen bleibt das Scannen freiwillig – und Europa widersetzt sich damit klar dem Drängen der Kommission nach flächendeckender Überwachung.

Jetzt kommt es darauf an, dass die Position auch im Trilog bestehen bleibt. Dafür werden im uns im Parlament einsetzen. Es braucht ein Gesetz, das Kinder schützt, ohne die Vertraulichkeit privater Kommunikation auszuhebeln. Unsere Forderung bleibt: keine Hintertüren, keine Massenüberwachung, nur eng begrenzte und begründete Maßnahmen gegen Verdächtige.

Auch wenn konservative und rechte Parteien immer wieder nach mehr Überwachung rufen und dabei die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen wollen – Grundrechte sind nicht verhandelbar. Das heutige Signal ist klar: Freiheit und Sicherheit schließen sich nicht aus, wenn beides klug austariert wird.“

Hintergrund
Die Ständigen Vertreter*innen der Mitgliedstaaten (Coreper) haben heute eine generelle Einigung des Rates zur geplanten EU-Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz verabschiedet. Diese Einigung lehnt verpflichtende Scans privater Nachrichten – auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation – ausdrücklich ab und setzt weiterhin auf freiwillige Maßnahmen der Anbieter. Damit stellt sich der Rat gegen den zentralen Vorschlag der Europäischen Kommission, der eine verpflichtende Überwachung sämtlicher digitaler Kommunikation vorsah.

In den vergangenen Wochen hatten mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, signalisiert, dem Kurs der Kommission folgen zu wollen. Massive öffentliche Kritik, technische Warnungen und rechtliche Bedenken haben jedoch zu einer Umorientierung geführt.

Das Europäische Parlament hatte bereits zuvor eine klare Position eingenommen: Scans sollen nur bei konkretem Verdacht, nur zielgerichtet und nur auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses stattfinden.

Mit der heutigen Entscheidung ist nun der Weg frei für Trilog-Verhandlungen, in denen Parlament, Rat und Kommission den finalen Text aushandeln werden. Ziel bleibt der Schutz von Kindern – ohne die Grundrechte von Millionen Bürgerinnen und Bürgern aufzuheben.