08. Mai 2026
AI Act Omnibus: Grüne setzen neue KI-Verbote durch – CDU und FDP scheitern mit Voll-Deregulierung
In der Nacht zum Donnerstag haben Europäisches Parlament und Rat eine Einigung zum AI Act Omnibus erzielt. Damit werden die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme erst ab Ende 2027 gelten. Zugleich enthält der finale Kompromiss zwei neue Verbote: KI-Systeme, die Menschen ohne deren Einwilligung sexualisiert entkleiden, sowie KI-Systeme, die Material des sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugen, werden auf dem europäischen Binnenmarkt verboten. Dazu erklärt Sergey Lagodinsky, rechtspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und JURI-Berichterstatter:
„Wir haben Schlimmeres verhindert und Wichtiges durchgesetzt. Unsere Vorschläge für klare Verbote gegen digitale sexualisierte Gewalt und gegen KI-generiertes Missbrauchsmaterial haben es in den finalen Text geschafft. Das ist ein konkreter Schutz für Betroffene und ein klares Signal: Der europäische Binnenmarkt darf kein Experimentierfeld für missbräuchliche KI-Systeme werden.
Die CDU und FDP wollten gemeinsam mit Unterstützung der extremen Rechten weit über gezielte Vereinfachungen hinausgehen. Ihr Ziel war eine umfassende Deregulierung, die wichtige Schutzregeln für ganze Bereiche wie Verkehr, Spielzeug oder Medizinprodukte gefährdet hätte. Dass daraus keine Entkernung des AI Act geworden ist, ist ein Erfolg grüner Schadensbegrenzung.“
Hintergrund
Der AI Act Omnibus ist Teil der von der Kommission vorgeschlagenen Vereinfachungspakete zum europäischen KI-Gesetz. Während die Grünen gezielte Entlastungen für Unternehmen mit klaren Schutzstandards verbinden wollten, drängten CDU und FDP auf deutlich weitergehende Ausnahmen. Der nun erzielte Kompromiss begrenzt die Vereinfachungen auf industrielle KI-Anbieter und ergänzt zugleich neue Schutzvorschriften gegen besonders missbräuchliche KI-Anwendungen.
Lagodinskys Vorschläge waren entscheidend für den Kompromiss zwischen Parlament und Rat. Nach dem Grok-Skandal hatte er zwei neue Verbote eingebracht: ein Verbot von KI-Systemen, die Menschen ohne Zustimmung entkleiden, und ein Verbot von KI-Systemen, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugen. Außerdem setzte Lagodinsky als JURI-Berichterstatter eine gezielte Änderung durch, die Erleichterungen auf industrielle KI-Anbieter unter der Maschinenverordnung begrenzt.