„Die Kommission macht es sich zu einfach. Kinder und Jugendliche werden nicht geschützt, indem man sie aus digitalen Räumen aussperrt und bis zum 18. Lebensjahr bevormundet. Sucht und manipulative Empfehlungssysteme gefährden Menschen unabhängig von ihrem Alter. Entscheidend ist deshalb, dass die Plattformen Verantwortung für die Gestaltung ihrer Angebote übernehmen.

Die geplanten Alterskontrollen sind fragwürdig. Sie dürfen nicht dazu führen, dass sich künftig alle Nutzer*innen im Internet identifizieren müssen. Damit drohen massive Eingriffe in die Privatsphäre und die anonyme Nutzung des Netzes. Die Kommission muss sicherstellen, dass keine zentrale Infrastruktur zur Erfassung persönlicher Daten entsteht. Kinderschutz darf nicht zur Begründung für flächendeckende Online-Überwachung werden.

Die vorgesehenen Schutzfunktionen dürfen deshalb nicht auf Kinderkonten beschränkt bleiben. Auch Erwachsene sind dem Suchtrisiko und manipulativen Empfehlungssystemen ausgesetzt. Die Kommission muss die Plattformen verpflichten, wirksame Schutzfunktionen für alle Nutzer*innen anzubieten. Das richtige Instrument dafür ist der Digital Fairness Act und der DSA.“

Hintergrund

Die Europäische Kommission legt am 17. September ihren Vorschlag für einen EU Kids Act vor. Die geplanten Regeln sollen unter anderem soziale Netzwerke, Videoplattformen, Online-Spiele und KI-Chatbots erfassen. Der Vorschlag sieht ein abgestuftes Modell vor. Kinder unter 13 Jahren sollen keine sozialen Medien nutzen dürfen. Für 13- und 14-Jährige sollen ausschließlich eingeschränkte Konten möglich sein, die von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und beaufsichtigt werden. Die Konten sollen nur begrenzte Funktionen bieten und zeitlichen Beschränkungen unterliegen. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren werden die Plattformen zu einer sicheren Gestaltung ihrer Angebote verpflichtet.