Mit der Einführung dieser neuen Rechtsform können Bürgerinnen und Bürger sich künftig über Landesgrenzen hinweg in Vereinen organisieren. Das neue Gesetz folgte setzt den sog. Lagodinsky-Bericht des Grünen/EFA-Berichterstatters Sergey Lagodinsky über ein „Statut für europäische grenzüberschreitende Vereinigungen und Organisationen ohne Erwerbszweck“, den das Europäische Parlament im Februar 2022 mit überwältigender Mehrheit angenommen hat. Das Gesetz greift langjährige Forderungen aus der Zivilgesellschaft auf, EU-weite Maßnahmen zu ihrem Schutz einzuführen.

Sergey Lagodinsky (MdEP, Bündnis 90/Die Grünen), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament und Berichterstatter des Rechtsausschusses kommentiert:

 

„Mit der Schaffung der europäischen grenzüberschreitenden Vereine machen wir einen entscheidenden Schritt, um gemeinnützige Organisationen in der EU mindestens gleichrangig mit kommerziellen Vertretungen europäisch aufzustellen. Heute ist ein großer Tag für die Zivilgesellschaft und die Demokratie in Europa!

Demokratie hört nicht an unseren nationalen Grenzen auf und viele Projekte wollen sich als europäisch begreifen und konstituieren. Das war bisher nicht möglich. Mit Gründung eines Europäischen Vereins können sich Bürgerinnen und Bürger freier in der gesamten EU engagieren und wir kommen der Schaffung einer wahrlich europäischen Zivilgesellschaft ein Stück näher.“

 

Auf die Zustimmung des Rechtsausschusses folgt nun noch die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments, bevor im kommenden Mandat die sogenannten Trilogverhandlungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten beginnen.