Die Europäische Kommission hat heute ihren Vorschlag für einen europäischen grenzüberschreitenden Verein veröffentlicht. Die Veröffentlichung folgt auf den Bericht des Grünen/EFA-Berichterstatters Sergey Lagodinsky über ein „Statut für europäische grenzüberschreitende Vereinigungen und Organisationen ohne Erwerbszweck“, den das Europäische Parlament im Februar 2022 mit überwältigender Mehrheit angenommen hat. Der Vorschlag greift langjährige Forderungen aus der Zivilgesellschaft auf, EU-weite Maßnahmen zu ihrem Schutz einzuführen.

Sergey Lagodinsky (MdEP, Bündnis 90/Die Grünen), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament, kommentiert den Bericht:

„Der heutige Vorschlag ist ein Erfolg für alle, die sich für Demokratie über europäische Grenzen hinweg einsetzen, und ein erster Schritt zum Schutz der gesamten europäischen Zivilgesellschaft. Demokratie endet nicht an den Landesgrenzen: zivilgesellschaftliches Engagement in Vereinen und anderen Organisationen sind das Herzstück einer lebendigen Demokratie und die Grundlage für unsere europäische Zukunft.

Gegenwärtig gibt es in der EU 24 verschiedene Regelwerke zum Umgang mit Vereinen. Dieser Flickenteppich schafft Hürden für grenzüberschreitendes Engagement und schränkt letztlich den Handlungsraum für die Zivilgesellschaft ein.

Ein europäischer Rechtsschutz für Vereine ist überfällig, gerade in Zeiten, in denen die Zivilgesellschaft immer stärker unter Druck gerät. In vielen EU-Ländern werden Aktivitäten eingeschränkt, Mitglieder diskriminiert und der Zugang zu Fördermitteln erschwert. Mit dem Vorschlag für ein EU-Vereinsrecht können grenzüberschreitend tätige Vereine in allen Mitgliedstaaten gestärkt werden.

Die Kommission hat heute einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Zivilgesellschaft gemacht und baut dabei auf den Ideen des Europäischen Parlaments auf. Wir sind bereit, diesen Ehrgeiz weiter zu verfolgen – nun muss auch der Rat diesen Erwartungen gerecht werden!“